Bund:
IT-Staatsvertrag gilt


[7.4.2010] Der IT-Staatsvertrag, mit dem die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Informationstechnik verbessert werden soll, ist offiziell in Kraft getreten. Das Steuerungsgremium, der IT-Planungsrat, wird erstmals Ende April tagen. Den Vorsitz hat der Bund.

Am 1. April 2010 ist der IT-Staatsvertrag (Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Art. 91c GG) in Kraft getreten. Bundesinnenminister Thomas de Maizière: „Damit wird eine neue Ära bei der Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen in der Informationstechnik und der Steuerung von E-Government-Projekten eingeleitet. Ich bin mir sicher, dass der IT-Planungsrat mit seinen neuen Kompetenzen entscheidend dazu beitragen wird, die öffentliche IT in Deutschland effektiver auszugestalten und unsere Verwaltung zu modernisieren.“ Der IT-Planungsrat, der als neues Steuerungsgremium der Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich der Informationstechnik eingerichtet wird, tagt erstmals am 22. April 2010. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums hat der Bund, vertreten durch die IT-Beauftragte der Bundesregierung, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe, im Konstituierungsjahr den Vorsitz. (rt)

http://www.bmi.bund.de
http://www.cio.bund.de

Stichwörter: Bund, IT-Staatsvertrag, IT-Planungsrat, Art. 91c GG, Cornelia Rogall-Grothe



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