[22.6.2010] Bestehende Cloud-Computing-Angebote werden den geltenden Datenschutzbestimmungen nicht gerecht. Zu diesem Ergebnis kommt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD).
Cloud Computing, die Datenverarbeitung in der Wolke, findet immer mehr Verbreitung. Dabei werden die Daten in der Regel nicht mehr auf eigenen Rechnern verarbeitet, sondern über Rechner des Cloud-Anbieters und unter Nutzung fremder Software und weiterer externer Dienstleistungen. Nach Angaben von Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), sind die derzeit bestehenden Angebote zum Großteil nicht mit dem geltenden Datenschutzrecht vereinbar und dürfen daher nicht zur Verarbeitung personenbezogener Daten genutzt werden. Aus Datenschutzsicht inakzeptabel sei, dass der Ort der Datenverarbeitung, die eingesetzten organisatorischen und technischen Sicherheitsmaßnahmen sowie die beteiligten Ressourcen-Anbieter den Cloud-Anwendern nicht hinreichend transparent gemacht würden. Weichert: „Für die Anwender bleibt die Cloud eine Black Box, die ihnen die Wahrnehmung ihrer Verantwortung unmöglich macht. Wer heute in einer Public Cloud Personendaten verarbeitet, handelt regelmäßig unverantwortlich und rechtswidrig.“
(bs)
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Thilo Weichert