[10.8.2010] Die Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung hat Empfehlungen für die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie erarbeitet.
Eine weitgehend positive Bilanz der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie im Freistaat zieht die Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD). Rund 300 sächsische Kommunen hätten bisher die Mindestanforderungen erfüllt, welche sich aus der EU-DLR ergeben. Allerdings gebe es bei etlichen Lösungen der Kommunen noch erhebliches Optimierungspotenzial, damit die Anträge aus Nutzersicht schnell und unkompliziert abgewickelt werden könnten, heißt es im Newsletter SAKD-aktuell. Die SAKD hat deshalb eine Handreichung „Hinweise und Empfehlungen zur IT-Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie“ erarbeitet und bietet diese zum Download an.
(al)
http://www.sakd.de SAKD-Handreichung zur EU-DLR (Deep Link)
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Sachsen,
EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR),
Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD)