[14.10.2010] Der De-Mail-Gesetzentwurf ist jetzt vom Bundeskabinett beschlossen worden. Ab dem kommenden Jahr soll der De-Mail-Dienst nutzbar sein.
Die Bundesregierung hat den von Bundesinnenminister Thomas de Maizière vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften beschlossen. „Bei der Einführung einer sicheren Form der E-Mail müssen wir schneller vorankommen. Aus diesem Grund ist es so wichtig, dass der Staat hier einen Impuls für das Entstehen einer flächendeckend verfügbaren und sicheren Infrastruktur gibt“, so de Maizière. Das De-Mail-Gesetz schaffe einheitliche Regelungen über die Mindestanforderungen an einen sicheren elektronischen Nachrichtenaustausch. Darüber hinaus sorge es für ein geregeltes Verfahren, wie diese Anforderungen, die für alle künftigen De-Mail-Provider in gleicher Weise gelten werden, wirksam überprüft werden können. Das sind nach Aussage von Thomas de Maizière wichtige Voraussetzungen für das Entstehen von Vertrauen in die Sicherheit und Qualität der De-Mail-Dienste, die providerübergreifend angeboten werden. Ab 2011 sollen nach Angaben des Bundesinnenministeriums per De-Mail Nachrichten und Dokumente vertraulich, zuverlässig und sicher über das Internet versendet werden können.
(rt)
Informationen des Bundes zu De-Mail (Deep Link)
http://www.bmi.bund.de
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