[23.11.2010] Zur Darstellung von Vor- und Rufnamen im neuen Personalausweis (wir berichteten) hat das Bundesinnenministerium jetzt eine Erklärung veröffentlicht.
Nach einem Bericht des ARD-Magazins Monitor zur Darstellung von Vor- und Rufnamen auf dem neuen Personalausweis (wir berichteten) hat das Bundesministerium des Innern (BMI) eine Vielzahl von Bürgeranfragen erhalten. In einer Stellungnahme erklärte das BMI nun, dass auf Pässen und Personalausweisen nach wie vor alle Vornamen vermerkt werden, wie sie in der Geburtsurkunde angegeben sind. Da diese Vornamen jedoch rechtlich gleichberechtigt seien, werde künftig keinem die Funktion eines Rufnamens zugewiesen. Das in der Vergangenheit mögliche Vorgehen, auf Wunsch des Ausweisinhabers den üblicherweise gebrauchten Vornamen in den maschinenlesbaren Bereich des Ausweisdokumentes zu übernehmen, habe zu einer uneinheitlichen Struktur geführt. Daher werde seit Oktober 2010 ein einheitliches Verfahren genutzt, das auf die Empfehlungen der internationalen Luftfahrtorganisation zurückgehe. Nach Angaben des BMI ist der maschinenlesbare Bereich des neuen Personalausweises (nPA), welcher den oder die Vornamen enthält, lediglich für die schnelle automatisierte Kontrolle durch hoheitliche Stellen und Beförderungsunternehmen vorgesehen. Alle anderen Stellen, etwa Banken, dienen die entsprechenden Felder auf dem neuen Personalausweis zur Überprüfung der persönlichen Angaben. Auch bei der freiwillig nutzbaren Online-Ausweisfunktion des nPA würden die Vornamen nicht aus dem maschinenlesbaren Bereich, sondern aus separaten Feldern ausgelesen.
(bs)
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Bundesministerium des Innern (BMI)