De-Mail:
Verschlüsselung keine Pflicht


[20.12.2010] Die Bundesregierung hat sich zur Stellungnahme des Bundesrates zum De-Mail-Gesetzentwurf geäußert und geht insbesondere auf das Thema Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ein.

Zum Entwurf des „Gesetzes zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften“ der Bundesregierung hatte sich der Bundesrat kritisch geäußert (wir berichteten). Unter anderem hatte er gefordert, eine Verpflichtung zur konstanten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der ausgetauschten Daten in den De-Mail-Gesetzentwurf aufzunehmen. Auf die Stellungnahme des Bundesrates hat die Regierung nun mit einer Gegenäußerung reagiert. Darin heißt es, man stimme dem Vorschlag des Bundesrates nicht zu: „Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gefährdet das gesamte Ziel von De-Mail: die einfache Nutzbarkeit durch die Bürgerinnen und Bürger.“ Damit sich eine sichere E-Mail-Kommunikation schnell verbreitet, solle De-Mail für den Anwender möglichst einfach zu nutzen sein. Daher werde bewusst darauf verzichtet, dass der Anwender zusätzliche Installationen auf seinem Computer vornehmen muss. De-Mail-Nutzer haben nach Angaben der Regierung aber die Möglichkeit, die mit De-Mail übermittelten Inhalte selbst zu verschlüsseln, wenn sie die dafür notwendigen zusätzlichen Software-Installationen vorgenommen haben. (bs)

http://www.bundestag.de
Empfehlungen des Bundesrates zum De-Mail-Gesetz (Deep Link)

Stichwörter: De-Mail, Bund, Bundesrat



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