[20.1.2011] Einen Katalog mit Kriterien für den Datenschutz-Nachweis von De-Mail-Diensten hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar veröffentlicht.
Anbieter von De-Mail-Diensten müssen im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens nachweisen, dass ihre Services wesentliche Anforderungen an den Datenschutz erfüllen. Hierzu hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, einen Kriterienkatalog veröffentlicht. Dieser konkretisiert nach Angaben des Bundesdatenschutzbeauftragten die De-Mail-spezifischen Anforderungen zum Erhalt des Datenschutz-Nachweises und soll Diensteanbietern somit Planungssicherheit bieten. Zudem diene der Katalog als Grundlage für die Zertifikatsvergabe. Der Kriterienkatalog basiert auf dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung von De-Mail-Diensten. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens soll er finalisiert werden.
(bs)
Der De-Mail-Kriterienkatalog zum Download (PDF, 147 KB) (Deep Link)
http://www.bfdi.bund.de
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