[22.3.2011] Das vom Bundestag Ende Februar beschlossene De-Mail-Gesetz hat nun auch den Segen des Bundesrates erhalten.
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten, welches der Bundestag Ende Februar 2011 beschlossen hatte, passieren lassen. Keine Mehrheit fand nach Angaben von heise online ein Änderungsantrag des Landes Brandenburg. Dieses hatte nochmals gefordert, eine verpflichtende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Daten während des gesamten Verfahrens sowie eine national einheitliche Domain-Bezeichnung in den Gesetzentwurf aufzunehmen. Nach Unterzeichnung des De-Mail-Gesetzes durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt können die Regelungen nun in wenigen Wochen in Kraft treten.
(bs)
Beschluss des Bundesrates (Deep Link)
Änderungsantrag des Landes Brandenburg (PDF, 127 KB) (Deep Link)
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