[27.5.2011] Einen Gesetzentwurf für die Modernisierung des Landesdatenschutzgesetzes hat Schleswig-Holsteins Regierung vorgelegt. In Zukunft sollen unter anderem strenge Regeln bei der Veröffentlichung personenbezogener Daten im Web gelten.
Schleswig-Holstein will den Datenschutz stärken: Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf eingebracht, welcher das Landesdatenschutzgesetz aus dem Jahr 2000 an moderne technische Entwicklungen und neue rechtliche Standards zum Datenschutz anpassen soll. Dies teilt das Innenministerium Schleswig-Holstein mit. So wird nach dem Gesetzentwurf die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet nur noch dann zulässig sein, wenn dies entweder eine Rechtsvorschrift ausdrücklich erlaubt oder die betroffene Person eingewilligt hat. Zudem wird es dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) künftig ermöglicht, sein Verzeichnis über automatisierte Datenverarbeitungsverfahren im Internet zu veröffentlichen. In diesem Verzeichnis sind Angaben zu Daten verarbeitenden Stellen wie etwa Behörden, Kommunen und anderen öffentlichen Stellen zu finden, die keinen behördlichen Datenschutzbeauftragten haben. Eingesehen werden können beispielsweise Zweckbestimmung und Rechtsgrundlage für die Datenerhebung und -verarbeitung. Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass zusätzlich zur Herkunft der Daten in Zukunft auch der Zweck der Erhebung dokumentiert werden muss. Darüber hinaus werden Behörden und andere öffentliche Stellen künftig verpflichtet sein, das ULD und die betroffenen Personen zu informieren, falls bei ihnen gespeicherte sensible Daten unrechtmäßig übermittelt oder auf andere unrechtmäßige Weise an Dritte gelangt sind. Entsprechende Informationspflichten gibt es bereits im Bundesdatenschutzgesetz und im Sozialgesetzbuch. „Diese Stärkung der Bürgerrechte übernehmen wir auch in unser Landesrecht“, so der schleswig-holsteinische Innenminister Klaus Schlie.
(bs)
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Klaus Schlie,
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz (ULD)