[30.5.2011] Zu den Ergänzenden Vertragsbestimmungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) stehen neue Arbeitshilfen zum Abruf bereit.
Mit den Ergänzenden Vertragsbestimmungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) stehen Bund, Ländern und Kommunen verschiedene Musterverträge für die IT-Beschaffung zur Verfügung. Wie die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik mitteilt, wird das Angebot ab sofort durch Nutzerhinweise, Praxistipps und ein ausgefülltes Vertragsmuster für die EVB-IT Systemlieferung ergänzt. Dieser Vertragstyp regelt den Einkauf von Standard-Hardware und -Software für die öffentliche Hand einschließlich deren Integration und Anpassung. Erarbeitet wurden die Arbeitshilfen zur EVB-IT Systemlieferung von der AG EVB-IT, einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesinnenministeriums.
(bs)
Zu den Arbeitshilfen für die EVB-IT (Deep Link)
http://www.cio.bund.de
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