[4.10.2011] Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) und Facebook kommen hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Bewertung von Fanpages und Social-Plug-ins nicht auf einen gemeinsamen Nenner. Im Laufe des Oktobers will die Datenschutzbehörde nun die ersten Verwaltungsverfahren gegen ausgewählte Website-Betreiber in Schleswig-Holstein einleiten.
Facebook hat auf die Beurteilung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) reagiert, Fanpages und Social-Plug-ins wie der Gefällt-mir-Button seien nicht datenschutzkonform. Das ULD hatte Ende August 2011 alle Stellen in Schleswig-Holstein aufgefordert, diese Angebote von ihren Web-Seiten zu entfernen (wir berichteten). In einer schriftlichen Stellungnahme von Facebook heißt es jetzt, das Unternehmen sei für Fanpages ausschließlich nach irischem Datenschutzrecht verantwortlich. Öffentliche und private Betreiber hätten für die über ihre Fanpages erhobenen Nutzungsdaten keine Verantwortung. Zudem werden nach Angaben des Social-Network-Betreibers keine Profile über Nicht-Mitglieder erstellt, Mitglieder hätten hierzu wirksame Einwilligungen erteilt. Das ULD widerspricht dieser Aussage: Deutsche Seitenbetreiber würden für die Verarbeitung von Nutzungsdaten durch Facebook eine rechtliche Mitverantwortung tragen. Auch die Einwilligung von Mitgliedern in die Erstellung von Profilen genüge nicht dem deutschen und europäischen Recht. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder habe bestätigt, dass für öffentliche Stellen derzeit die Nutzung von Fanpages und Gefällt-mir-Buttons nicht in Frage komme. Im Interesse einer schnellen und verbindlichen Klärung der Rechtslage will die Datenschutzbehörde nun wie angekündigt noch in diesem Monat ausgewählte öffentliche und private Anbieter in Schleswig-Holstein zu Stellungnahmen auffordern und Verwaltungsverfahren einleiten. ULD-Leiter Thilo Weichert erklärte: „Unser Ziel ist die Verwirklichung des Datenschutzes, uns geht es nicht um Wettbewerbsverzerrungen oder das Drangsalieren kleiner Betreiber.“ Damit Facebook-Anwendungen künftig datenschutzkonform gestaltet und genutzt werden können, sei ein totaler Richtungswechsel notwendig, der nicht ohne Konflikte erreicht werden könne. Weichert: „Hierbei stehen wir erst ganz am Anfang.“
(bs)
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