[12.12.2011] Der Düsseldorfer Kreis, ein Zusammenschluss verschiedener Datenschutzbehörden, schließt sich im Streit um den Betrieb von Facebook-Fanpages der Ansicht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) an.
Die im Düsseldorfer Kreis zusammengeschlossenen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben einen Beschluss veröffentlicht, in dem sie die Position des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) unterstützen, dass der Betrieb von Facebook-Fanpages gegen deutsches Recht verstößt. Die Bemühungen von Betreibern sozialer Netzwerke, durch Selbstverpflichtungen den Datenschutz von Betroffenen zu verbessern, sei ein Schritt in die richtige Richtung, es müssten aber weitere Verbesserungen beim Datenschutz vorgenommen werden, heißt es in dem Beschluss. So müsse leicht zugänglich und verständlich darüber informiert werden, welche Daten erhoben und für welche Zwecke verarbeitet werden. Zudem müssten Betroffene die Möglichkeit haben, ihre Ansprüche auf Auskunft, Berichtigung und Löschung von Daten geltend zu machen. Das direkte Einbinden von Social Plug-ins in deutsche Websites sei unzulässig, wenn die Nutzer nicht ausreichend informiert werden und keine Möglichkeit haben, die Datenübertragung an den Anbieter des Plug-ins zu unterbinden. Das ULD hatte im August dieses Jahres ausgewählte Stellen in Schleswig-Holstein dazu aufgefordert, ihre Facebook-Fanpages sowie Social-Plug-ins wie den Gefällt-mir-Button abzuschalten (wir berichteten). Thilo Weichert, Leiter des ULD: „Wir brauchen schnell Rechtsklarheit, die in dieser grundlegenden Frage nur Gerichte herstellen können.“
(bs)
Entschließung des Düsseldorfer Kreises (Deep Link)
http://www.datenschutzzentrum.de/facebook
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Unabhängiges Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Thilo Weichert