[16.12.2011] Nachdem die vom Landesdatenschutzbeauftragten Schleswig-Holsteins beanstandeten öffentlichen Stellen nicht reagieren, soll sich nun der Landtag mit dem Thema Facebook befassen.
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat den Landtag gebeten, sich des Themas Facebook anzunehmen. Hintergrund sind die Beanstandungen, welche das ULD Anfang November 2011 gegenüber einer Vielzahl von öffentlichen Stellen aufgrund der Nutzung von Facebook-Fanpages ausgesprochen hatte (wir berichteten). Die meisten Stellen haben darauf nach Angaben des ULD bislang nicht reagiert. Anders als bei der Privatwirtschaft kann das ULD gegenüber öffentlichen Stellen lediglich Rechtsverstöße in Form von Beanstandungen feststellen, nicht aber deren Beendigung durchsetzen. ULD-Leiter Thilo Weichert: „Hier ist das Parlament als Kontrolleur der Verwaltung gefordert.“ Die Datenschutzbehörde könne nicht glaubwürdig gegen Verstöße in der Privatwirtschaft vorgehen, wenn die zuständigen Ministerien des Landes ebensolche Verstöße begehen oder im Rahmen der Rechtsaufsicht tolerieren.
(bs)
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Thilo Weichert