[20.3.2012] Auf der Website des Bundesinnenministeriums steht jetzt der Entwurf des E-Government-Gesetzes zum Download zur Verfügung.
Der Entwurf des E-Government-Gesetzes (wir berichteten) ist ab sofort auf der Website des Bundesministeriums des Innern (BMI) abrufbar. Herausragendes Ziel des E-Government-Gesetzes ist es nach Angaben des Ministeriums, die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern und Rechtsunsicherheiten zu beseitigen, um innovative digitale Verwaltungsdienste zu ermöglichen. Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzentwurfs ist daher die Zulassung weiterer technischer Verfahren zur elektronischen Abbildung der Schriftform. Der Gesetzentwurf werde derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Ebenso seien die Länder und Verbände beteiligt. In vielen Punkten gibt es laut BMI noch Diskussions- und Abstimmungsbedarf. Daher könne sich der Entwurf noch erheblich verändern, bevor er dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung vorgelegt werde und das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren beginne.
(rt)
Der Referentenentwurf des E-Government-Gesetzes (Deep Link)
Weitere Informationen zum E-Government-Gesetzesvorhaben (Deep Link)
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