[25.7.2012] Ein Gutachten empfiehlt dem Land Niedersachsen die verteilten Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) auf einen einzelnen zu reduzieren.
Niedersachsen hat ein Gutachten zum Einheitlichen Ansprechpartner gemäß EU-Dienstleistungsrichtlinie vorgestellt. Wie die Niedersächsische Staatskanzlei mitteilt, hatte die Landesregierung diese Aufgabe im Jahr 2008 den Landkreisen, kreisfreien und großen selbstständigen Städten sowie dem Wirtschaftsministerium übertragen, weil mehrere tausend Verfahren prognostiziert worden waren. Das Gutachten zeige jetzt, dass die Fallzahlen bei Weitem nicht die erwartete Größenordnung erreichen. Der Gutachter empfehle daher die Reduzierung auf einen einzigen Einheitlichen Ansprechpartner. „Wir werden uns zunächst die einschlägigen Erfahrungen in Bayern anschauen“, sagt Niedersachsens Wirtschaftsminister Jörg Bode. „Außerdem setzen wir verstärkt auf eine interkommunale Zusammenarbeit. Damit kann man die Aufgabenerledigung signifikant verbessern.“ Die Landesregierung hat laut der Pressemeldung beschlossen, im kommenden Jahr eine abschließende Entscheidung über das weitere Vorgehen zu treffen. Der Endbericht der Evaluation kann via E-Mail als PDF-Datei angefordert werden.
(ve)
http://www.dienstleisterportal.niedersachsen.deHier kann der Endbericht angefordert werden
Stichwörter:
Panorama,
Niedersachsen,
EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR),
Einheitlicher Ansprechpartner (EAP),
Bürgerservice
Bildquelle: PEAK