IT-Einkauf:
Neue Bedingungen


[20.9.2012] Bund und Hightech-Verband BITKOM haben die Einkaufsbedingungen für IT-Lösungen neu festgelegt. Für Bundesbehörden ist das Vertragsmuster verbindlich. Länder und Kommunen wenden die Regelungen ebenfalls an.

Über die neuen IT-Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand haben sich Bund und Hightech-Verband BITKOM geeinigt und die überarbeitete Fassung des EVB-IT Systemvertrages verabschiedet. Wie das Bundesinnenministerium mitteilt, ersetzt diese die bisherige Fassung aus dem Jahr 2007. Schwerpunkte der Änderungen seien beispielsweise differenziertere Regelungen zu den Nutzungsrechten und eine gesonderte Haftungshöchstsumme für den Systemservice. Nach Aussage von Bundes-CIO Cornelia Rogall-Grothe und BITKOM-Präsident Professor Dieter Kempf schafft der neue Systemvertrag die Voraussetzungen für einen rechtssicheren Einkauf sowie ein transparentes Vergabeverfahren. Das überarbeitete Vertragsmuster ist laut Bundesinnenministerium für die Bundesbehörden verbindlich. Länder und Kommunen würden die Regelungen ebenfalls überwiegend anwenden. (rt)

http://www.cio.bund.de

Stichwörter: E-Procurement, Bund, BITKOM, EVB-IT-Systemvertrag, Cornelia Rogall-Grothe, Dieter Kempf



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