Vitako:
E-Government-Gesetz begrüßt


[24.4.2013] Die Verabschiedung des E-Government-Gesetzes durch den Bundestag hat Vitako begrüßt. Besonders positiv bewertet der Verband der kommunalen IT-Dienstleister die Motornormen.

Die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, Vitako, hat die Verabschiedung des E-Government-Gesetzes durch den Deutschen Bundestag begrüßt. Dank des Gesetzes können die Online-Funktion des neuen Personalausweises beziehungsweise die De-Mail künftig die persönliche Unterschrift ersetzen. Der Verband hat sich eigenen Angaben zufolge von Anfang an für diese Neuerungen im E-Government-Gesetz stark gemacht und Anregungen im Gesetzgebungsverfahren formuliert. Mit der von Vitako vorangetriebenen Positivliste wurden einige exemplarische Verwaltungsvorgänge auf Schriftformerfordernisse untersucht und Empfehlungen ausgesprochen, wie sie technisch umgesetzt werden könnten. „Wir freuen uns, dass außer dem Schriftformerfordernis mit den so genannten Motornormen weitere Regelungen gefunden wurden, um E-Government voranzutreiben“, sagt Vitako-Geschäftsführerin Marianne Wulff. Darunter seien zum Beispiel die Verpflichtung zur elektronischen Erreichbarkeit, zur elektronischen Aktenführung und die Möglichkeit zum ersetzenden Scannen zu verstehen. (ba)

http://www.vitako.de

Stichwörter: Politik, E-Government-Gesetz, Schriftformerfordernis, De-Mail, neuer Personalausweis, Motornormen, Marianne Wulff



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