[27.5.2013] Der Finanzausschuss des Bundesrats hat sich für die Zustimmung zum E-Government-Gesetz des Bundes ausgesprochen. Ergänzend dazu will sich Bayern nun umgehend an die Erarbeitung eines eigenen E-Government-Gesetzes für Länder- und Kommunalverwaltungen machen.
„Das E-Government-Gesetz des Bundes wird als erster einheitlicher Rechtsrahmen der digitalen Verwaltung in Deutschland einen neuen Schub geben“, kommentierte der IT-Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Finanzstaatssekretär Franz Josef Pschierer, die Empfehlung des Finanzausschusses des Bundesrats, dem E-Government-Gesetz auf der anstehenden Bundesratssitzung am 7. Juni zuzustimmen. „Durch die neuen Regelungen werden die elektronischen Verfahren einfacher, nutzerfreundlicher und effizienter“, so Pschierer. Bei vollständiger Umsetzung des E-Government-Gesetzes des Bundes kann nach Schätzungen des Normenkontrollrats mit jährlichen Einsparungen von 35 Millionen Euro beim Bürger, 208 Millionen Euro bei der Wirtschaft und 930 Millionen Euro bei der Verwaltung gerechnet werden. Bayern-CIO Pschierer: „Zusätzliche erhebliche Einsparpotenziale sind durch die zu erwartende Verabschiedung von E-Government-Gesetzen auf Ebene der Länder möglich.“ Wie das bayerische Finanzministerium mitteilt, wird der Freistaat daher umgehend die Arbeiten für ein Bayerisches E-Government-Gesetz für Länder- und Kommunalverwaltungen aufnehmen. Bei der innerbayerischen Umsetzung würden die Kommunen eng eingebunden.
(bs)
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