[19.6.2013] Den Fahrplan zur Erarbeitung eines Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzes hat die niedersächsische Justizministerin jetzt vorgestellt. In das Gesetzgebungsverfahren sollen alle Ressorts sowie Kommunen, Interessenvereinigungen und Bürger eingebunden werden.
Die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz hat gestern (18. Juni 2013) im Kabinett den Fahrplan zur Erarbeitung eines Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzes vorgestellt. Die die Landesregierung tragenden Parteien SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, ein solches Gesetz zu beschließen und sich dabei am Hamburgischen Transparenzgesetz (
wir berichteten) zu orientieren. Das Justizministerium wurde beauftragt, einen entsprechenden Entwurf zu erstellen. Niewisch-Lennartz warb für das Transparenzgebot: Die Gesellschaft sei in einem Wandlungsprozess. Die Zeiten, in denen die Verwaltung hinter verschlossenen Türen den Dienst versah und von hoher Hand auf Antrag Informationen gebe oder eben nicht, gingen ihrem Ende entgegen. Zugleich wies die Ministerin auf die Grenzen eines Informationsanspruchs hin, etwa aus datenschutzrechtlichen Gründen. Darüber hinaus müsse es unter Beachtung demokratischer Entscheidungsprozesse einen geschützten Raum politischer Entscheidungsfindung geben. Das Gesetzgebungsverfahren soll nach Angaben der Niedersächsischen Staatskanzlei offen und nachvollziehbar gestaltet werden. Der Fahrplan sieht die frühzeitige Einbindung aller Ressorts sowie der Kommunen vor. Zudem sollen Foren eingerichtet werden, die eine Diskussion mit Bürgern und Interessenvereinigungen über das Ziel und die Einzelheiten des Vorhabens ermöglichen. Ein Referentenentwurf soll im Frühjahr 2014 vorliegen. Wie die Staatskanzlei weiter mitteilt, zählt Niedersachsen zu den fünf Ländern, in denen die Bürger keinen voraussetzungslosen allgemeinen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen der staatlichen und kommunalen Einrichtungen haben.
(ba)
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Antje Niewisch-Lennartz
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