[23.10.2013] Der Entwurf für ein sächsisches E-Government-Gesetz ist zur Anhörung freigegeben worden. Mit dem Gesetz werden die rechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung von Informationstechnik im Kontakt mit staatlichen Behörden und Einrichtungen geschaffen.
Die Regierung des Freistaats Sachsen hat jetzt den Entwurf für ein sächsisches E-Government-Gesetz zur Anhörung freigegeben. Ziel ist es, Rechtssicherheit in der elektronischen Kommunikation mit den Behörden und Einrichtungen des Freistaats zu gewährleisten. Wie das sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa weiter mitteilt, erlaubt der Gesetzentwurf zudem den Erlass von Rechtsverordnungen mit Regelungen zur Ausgestaltung und Nutzung von technischen Komponenten, wie der Internet-Plattform Amt24 oder der elektronischen Bezahlkomponente ePayBL. Das Gesetz verpflichtet die Verwaltungen, eine sichere elektronische Kommunikation zu ermöglichen. Künftig soll es etwa auch einfacher sein, digital zu unterschreiben. Hierfür sollen neben der qualifizierten elektronischen Signatur auch die durch Bundesgesetz vorgesehenen Alternativen – wie der neue Personalausweis und die Nutzung von De-Mail-Diensten – verwendet werden können. Staatsminister Jürgen Martens: „Ich freue mich, dass wir es geschafft haben, diesen wichtigen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Er ist unverzichtbar für eine moderne sächsische Verwaltung. Wir schaffen damit die notwendige Rechtssicherheit für die Bürger, wenn diese elektronisch mit der Verwaltung kommunizieren wollen. Dadurch kann künftig auch das bisher übliche bürokratische Einreichen von schriftlichen Anträgen entfallen.“
(bs)
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