[8.9.2014] Betreiber einer Fanpage auf Facebook können nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn bei der Verarbeitung von Nutzerdaten Datenschutzverstöße begangen werden. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein entschieden.
Mit Urteil vom 4. September 2014 hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) nach mündlicher Verhandlung entschieden, dass Betreiber von Facebook-Fanpages keine Verantwortung für die hierüber ausgelöste Verarbeitung von Nutzungsdaten bei Facebook tragen. Sie seien weder verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts noch als Störer verantwortlich zu machen. Hintergrund des Urteils: Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hatte der Wirtschaftsakademie der Industrie- und Handelskammer (WAK) auferlegt, ihre Fanpage bei Facebook zu deaktivieren. Dagegen hatte die IHK bereits erfolgreich beim Verwaltungsgericht Schleswig (VG) geklagt (
wir berichteten). Die Berufung des ULD gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts wurde nun vom OVG zurückgewiesen. Eine schriftliche Begründung liegt nach Angaben des ULD noch nicht vor. „Die Botschaft des Urteils gibt behördlichen und kommerziellen Seitenbetreibern auf illegalen Portalen aus den USA wie zum Beispiel Facebook zwar vorläufig Rechtssicherheit, lässt aber die User als Betroffene im Regen stehen – eine Katastrophe und ein Rückschlag für den Datenschutz“, erklärte dazu Thilo Weichert, Leiter des ULD. „Hat dieses Urteil Bestand, so bleibt der Verantwortungslosigkeit im Internet Tür und Tor geöffnet. Das ULD wartet auf die schriftliche Begründung des Urteils, um zu entscheiden, ob es sinnvoll ist, beim Bundesverwaltungsgericht Revision einzulegen.“
(bs)
http://www.datenschutzzentrum.dehttp://www.ihk-schleswig-holstein.de
Stichwörter:
IT-Sicherheit,
Datenschutz,
Recht,
Facebook,
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD),
Thilo Weichert