[22.9.2014] Seit dem Jahr 2006 versendet die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalens barrierefreie Steuerbescheide für Sehbehinderte. Jetzt lassen sich mehr barrierefreie Versionen erstellen: Das Verfahren wurde automatisiert.
Sehbehinderten Bürgern bietet die Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen jetzt eine Vielfalt barrierefreier Steuerbescheide an. Wie das Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes (RZF NRW) meldet, können betroffene Bürger bei ihrem Wohnsitzfinanzamt Bescheide in Blindenschrift, Großdruck oder als MP3-Audiodatei anfordern. „Nicht jeder blinde Mensch ist gleich“, erklärt Patricia Tewald, Leiterin des RZF. „Was für den einen passt, können andere gar nicht nutzen und verstehen.“ Laut der Meldung versendet die Finanzverwaltung in NRW seit 2006 barrierefreie Steuerbescheide in Blindenschrift. Die Herstellung habe allerdings etliche manuelle Arbeitsschritte erfordert. Jetzt habe das RZF NRW das Verfahren vereinfacht und automatisiert. Der IT-Dienstleister hat die Software für die Ausgabe von Steuerdaten auf Papier mit der Produktion der Steuerbescheide in Brailleschrift verknüpft. Um darüber hinaus verschiedene Alternativen barrierefreier Bescheide anbieten zu können, sei eine Konvertierungssoftware notwendig gewesen. Fündig wurde das RZF bei der Schweizerischen Bibliothek für Sehbehinderte. Die Fernuniversität Hagen hat die entsprechende Software mitentwickelt.
(ve)
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