[25.9.2014] Schrittweise müssen die Behörden in Sachsen ihre Internet-Auftritte und elektronischen Formulare barrierefrei gestalten. So schreibt es das E-Government-Gesetz des Freistaats vor.
Am 9. August 2014 ist das Sächsische E-Government-Gesetz in Kraft getreten. Es verpflichtet staatliche und kommunale Behörden unter anderem dazu, ihre Internet-Auftritte und elektronischen Formulare schrittweise so zu gestalten, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen grundsätzlich uneingeschränkt und barrierefrei genutzt werden können. Das sei insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen, gehörlose Bürger und Menschen mit kognitiven Einschränkungen von Bedeutung. „Schrittweise bedeutet, dass sich die angesprochenen Stellen nun aber auch auf den Weg machen müssen“, sagt Stephan Pöhler, Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. „Gerade in unserer digitalisierten Welt ist es unabdingbar, Menschen mit Handicap hier eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.“ Der Beauftragte sieht in dieser Regelung einen weiteren Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Freistaat Sachsen. Die Staatsregierung hat den Kommunen mit einem Handlungsleitfaden das Know-how zur Umsetzung dieser Verpflichtung zur Verfügung gestellt.
(ve)
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