[1.10.2014] Betreiber von Facebook-Fanpages dürfen nicht dafür belangt werden, wenn Dritte die Daten missbrauchen. So hat es das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein entschieden. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) will das Urteil vor dem Bundesverwaltungsgericht anfechten.
Betreiber von Facebook-Fanpages tragen keine Verantwortung für die Verarbeitung von Nutzungsdaten vonseiten Dritter. Das hat das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) in seinem Urteil vom 4. September 2014 entschieden (
wir berichteten). Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat nun angekündigt, das Urteil vor dem Bundesverwaltungsgericht anzufechten. „Die Urteilsbegründung ist so enttäuschend wie der vor drei Wochen verkündete Urteilstenor“, sagt Thilo Weichert, Leiter des ULD. Die vom ULD vorgebrachten wesentlichen Argumente würden nur beiläufig erörtert. Zwar erwähne das OVG, anders als das Verwaltungsgericht in der Vorinstanz, dass über eine Grundrechtsfrage entschieden wird. Dennoch sei nicht zu erkennen, dass dies in das Ergebnis der Entscheidung eingeflossen ist. Das zentrale Argument des ULD sei nicht gewürdigt worden: Das Betreiben einer Fanpage sei sehr wohl als ein rechtlich und technisch einheitlicher Vorgang zu betrachten, bei dem Betreiber und Facebook sich gegenseitig ergänzen und voneinander abhängig seien. „Mit unserer Revision verfolgen wir die Hoffnung, dass bundesweit vom Bundesverwaltungsgericht klargestellt wird, dass sich Institutionen ihrer datenschutzrechtlichen Verantwortung nicht dadurch entziehen können, dass sie Dritte mit illegaler Datenverarbeitung beauftragen“, so Weichert.
(ma)
http://www.datenschutzzentrum.deDas Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (PDF, 13,8 MB) (Deep Link)
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