[2.10.2014] Hinweise zum Vorgehen sowie Wirtschaftlichkeits- und Sicherheitsfragen behandelt die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, Vitako, in einem Leitfaden zur Einführung der E-Akte.
Bundesbehörden sind durch das E-Government-Gesetz des Bundes ab dem Jahr 2020 zur vollständigen elektronischen Aktenführung verpflichtet. Zahlreiche Landesgesetze ziehen nach. Zudem gibt es auch auf kommunaler Ebene zahlreiche Projekte, die sich mit elektronischer Akte und elektronischer Vorgangsbearbeitung befassen. Die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, Vitako, hat laut eigenen Angaben mit großem kommunalem Know-how den Weg hin zur E-Akte begleitet und einen Leitfaden zur Benutzung verfasst. „Unser Leitfaden will Mut machen und konkret zeigen, dass mit vielen kleinen Schritten die notwendige Veränderung gelingen kann“, erläutert Vitako-Geschäftsführerin Marianne Wulff. „Dabei ist die Einführung der E-Akte in erster Linie kein technisches, sondern ein organisatorisches Projekt, das eine entsprechende Veränderungsbereitschaft in Verwaltungen voraussetzt.“ Der Vitako-Leitfaden zur Einführung der E-Akte wendet sich an die Führungsebene in Kommunalverwaltungen. Er stellt dar, was bei der Einführung zu beachten ist. Konkrete Hinweise zum Vorgehen werden gegeben, Wirtschaftlichkeits- und Sicherheitsfragen behandelt und wichtige Umsetzungsbausteine erläutert. Weiterführende Links und Literatur runden die Handreichung ab.
(ve)
http://www.vitako.deEinführung der E-Akte (PDF, 299 KB) (Deep Link)
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