Ordnungswesen:
Widerspruch online


[20.10.2014] Betroffene von Ordnungswidrigkeitsverfahren können Einsprüche von Zuhause aus durchführen. Möglich macht das eine Lösung des Unternehmens Schelhorn OWiG Software.

Mit der Lösung WiNOWiG können Einsprüche gegen Bußgeldbescheide online eingereicht werden. Wer ein Bußgeld beispielsweise für zu schnelles Fahren bekommt und sich dennoch im Recht sieht, kann seinen Einspruch jetzt auch online einreichen. Die Firma Schelhorn OWiG Software bietet hierfür die Lösung WiNOWiG Online-Anhörung an (wir berichteten). Wie das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (krz) mitteilt, sollen die Behördenabläufe so optimiert werden, dass Betroffene die Anhörungen ohne Postweg vornehmen können und diese gleich im Verfahren integriert werden. Für die Behörden bedeute dies eine Zeitersparnis bei der Datenerfassung, eine deutliche Reduzierung des Posteingangs sowie eine Entlastung des Personals. Der Bürger könne seinen Einspruch überall und zu jeder Zeit am Rechner vornehmen. Die Übertragung und Verschlüsselung der Daten erfolge per HTTPS/SSL. Sämtliche Informationen werden laut der Meldung sicher übertragen und verschlüsselt gespeichert. Das Hosting erfolge direkt beim krz, das als erstes kommunales Rechenzentrum BSI zertifiziert ist. (ma)

http://www.owig.de
http://www.krz.de

Stichwörter: Fachverfahren, Ordnungswidrigkeiten, Kommunales Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (krz), Schelhorn OWiG Software

Bildquelle: Dirk Vorderstraße

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