[27.10.2014] Kommunale Mandatsträger sollen Tablet-PCs künftig steuerfrei nutzen können. Eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes haben jetzt die Finanzminister der Länder empfohlen.
Die Finanzminister der Bundesländer sind einem Antrag des Landes Niedersachsen zur steuerlichen Erleichterung kommunaler Mandatsträger gefolgt und haben dem Bundesrat eine Änderung des Einkommensteuergesetzes (EStG) empfohlen. Hintergrund ist nach Angaben des niedersächsischen Finanzministeriums die einkommensteuerrechtliche Behandlung der privaten Mitbenutzung von mobilen Endgeräten wie Tablet-PCs, die Kommunalpolitikern im Rahmen ihrer Mandatstätigkeit zur Verfügung gestellt werden. Die private Nutzungsmöglichkeit stellt nach geltendem Recht einen Sachbezug dar und ist demnach als steuerpflichtige Betriebseinnahme zu erfassen. Arbeitnehmer hingegen nutzen die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Geräte steuerfrei (§ 3 Nr. 45 EStG). „Die aktuelle Rechtslage ist nicht nur gesellschaftspolitisch unbefriedigend, sondern behindert auch die digitale Umstellung in den Landkreisen, Städten und Gemeinden“, so der niedersächsische Finanzminister Peter-Jürgen Schneider. Der Antrag des Landes Niedersachsen sehe daher vor, dass die bestehende Steuerbefreiung auf Steuerpflichtige erweitert wird, die im Rahmen ihrer Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nr. 12 EStG erhalten – und damit insbesondere die kommunalen Mandatsträger erfassen wird. Schneider: „Durch die geplante gesetzliche Änderung unterstreichen wir die besondere Wertschätzung für die zeit- und kostenintensive ehrenamtliche Tätigkeit kommunaler Mandatsträger.“
(bs)
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