[1.12.2014] Ein neues Gesetz soll die Verwaltungen in Rheinland-Pfalz zur aktiven Veröffentlichung von Informationen verpflichten. Am Gesetzgebungsprozess sollen auch die Bürger mitwirken.
Die rheinland-pfälzische Landesregierung bringt ein Transparenzgesetz auf den Weg. „Die Landesregierung setzt damit ein zentrales Vorhaben dieser Legislaturperiode um“, erklärt Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Wir wollen politische Entscheidungen nachvollziehbarer machen und die demokratische Meinungsbildung fördern. Je mehr Informationen die Bürgerinnen und Bürger haben, desto bessere Möglichkeiten zum Mitreden und Mitgestalten gibt es. Das ist gelebte Demokratie, wie ich sie mir vorstelle. Unser Ziel heißt mehr Transparenz und Offenheit in einer modernen und effizienten Landesverwaltung.“ Bislang hatten die Bürger in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, ihren Anspruch auf Informationen durch einen Antrag geltend zu machen. Mit dem Gesetz wird die Verwaltung zur aktiven Veröffentlichung verpflichtet. „Damit gehen wir vollkommen neue Wege, um eine bürgerfreundliche und transparente Verwaltung zu etablieren“, sagt Dreyer. Kernstück ist laut der Meldung die Schaffung einer digitalen Transparenzplattform. Dort sollen Daten und Informationen der Verwaltung öffentlich zur Verfügung stehen. Der Zugriff sei für die nichtkommerzielle Nutzung kostenfrei. Die Daten sollen so weit wie möglich in offenen Formaten sowie maschinell zu lesen und weiterzuverarbeiten sein. Das Transparenzgesetz soll laut der Meldung nicht nur dazu beitragen, die Teilhabemöglichkeiten der Bürger zu verbessern. Der Gesetzgebungsprozess selbst werde als Musterbeispiel für ein transparentes Verfahren gestaltet. Mit der ersten Befassung des Ministerrats mit dem Gesetzentwurf, wurde gleichzeitig der Startschuss für das Beteiligungsverfahren gegeben. Dreyer: „Mir ist es wichtig, dass das formale Gesetzgebungsverfahren mit der Kompetenz der Bürgerinnen und Bürger und betroffener Zielgruppen angereichert wird.“ Jeder Rheinland-Pfälzer habe die Möglichkeit, Impulse und Ideen über Online-Verfahren einzubringen. Außerdem sind Themen-Workshops, Fachdialoge und Ideenwettbewerbe geplant. Das Beteiligungsverfahren soll im Januar 2015 starten. Durchgeführt werde es von einem unabhängigen Institut. Der Ministerrat will die Ergebnisse in seine zweite Befassung mit dem Gesetzentwurf im Sommer 2015 einfließen lassen. Der Gesetzentwurf sollte dann vor der Sommerpause 2015 an den Landtag gehen. Die Bertelsmann-Stiftung werde den Beteiligungsprozess wissenschaftlich begleiten.
(ve)
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Bildquelle: Saemmer / Staatskanzlei Rheinland-Pfalz