[25.3.2015] Mit dem GeoBusiness Code of Conduct könnte der Zugang zu staatlichen Geodaten erleichtert werden. Die Aufsichtsbehörden gaben jetzt grünes Licht für die einheitliche Auslegung bestehender Datenschutzbestimmungen mit Bezug auf staatliche Geoinformationen.
Grünes Licht für den so genannten GeoBusiness Code of Conduct (CoC) haben jetzt die Aufsichtsbehörden gegeben. Der schafft laut der Kommission für Geoinformationswirtschaft (GIW-Kommission) eine einheitliche Auslegung bestehender Datenschutzbestimmungen mit Bezug auf staatliche Geoinformationen. Unternehmen, Datenanbieter und Aufsichtsbehörden können den Akkreditierungsprozess über die Online-Anwendung Geodatenschutz.org vornehmen oder verfolgen. Das Verfahren setzt die GIW-Kommission in Kooperation mit dem Verein für Selbstregulierung Informationswirtschaft (SRIW) um. Der Verein wird die Beschwerdestelle führen. Die Akkreditierungsstelle übernimmt die Geschäftsstelle der GIW-Kommission. Teilnehmer am GeoBusiness CoC können Geschäftsprozesse nach dem GeoBusiness CoC akkreditieren lassen. Auf diese Weise können sie nach außen dokumentieren, dass sie mit dem Bundesdatenschutzgesetz aktiv konform gehen. Die Selbstverpflichtungserklärung ist gemeinsam von der GIW-Kommission, Unternehmern, Rechtsanwälten und Datenschützern ausgearbeitet worden. Jetzt müsse noch die offizielle Antragsstellung beim zuständigen Berliner Datenschutzbeauftragten erfolgen. Dann könne die Selbstverpflichtungserklärung zum Einsatz kommen.
(ve)
http://www.geobusiness.orghttp://www.sriw.de
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