[26.3.2015] Das Bundeskabinett hat das Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Das kommt vor allem der mittelständischen Wirtschaft zugute. Erleichterungen für das öffentliche Beschaffungswesen sollen bald folgen.
Das Bundeskabinett hat gestern (25. März 2015) nicht nur den von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vorgelegten Entwurf eines Bürokratieentlastungsgesetzes beschlossen. Auch für die Einführung nach dem Prinzip One in, one out hat es einen rechtlichen Rahmen verabschiedet. Damit werden erste Maßnahmen der am 11. Dezember 2014 von der Bundesregierung beschlossenen Eckpunkte zur weiteren Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie umgesetzt. Weitere Maßnahmen sollen zügig realisiert werden. So wird laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Umsetzung der europäischen Vergaberichtlinien in das deutsche Recht genutzt, um das öffentliche Beschaffungswesen einfacher und anwenderfreundlicher zu machen. Dadurch wird der elektronische Datenaustausch in Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte verbindlich. Die vollständigen Auftragsunterlagen müssen dann also unentgeltlich für den uneingeschränkten elektronischen Abruf zur Verfügung stehen. Außerdem müssen Angebote grundsätzlich elektronisch eingereicht werden.
(ve)
Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (PDF: 146 KB) (Deep Link)
Informationen zur One in, one out-Regel (Deep Link)
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