[13.5.2015] Um Verwaltungsdienstleistungen zu erleichtern, erarbeitet Rheinland-Pfalz nicht nur ein eigenes E-Government-Gesetz. Mit der so genannten Unterschrift unterwegs werden auch Hürden bei der qualifizierten elektronischen Signatur abgebaut.
Seit dem 1. August 2013 gilt das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung, das so genannte E-Government-Gesetz (EGovG) des Bundes. Es gilt auch für die Arbeit der Landesbehörden sowie der Behörden der Gemeinden und Gemeindeverbände, wenn diese Bundesrecht ausführen. Der Vollzug von Landesrecht bleibt unberührt. Da aber die Aufgabenträger auf der Landes- und der kommunalen Ebene regelmäßig sowohl für die Ausführung von Bundes- als auch von Landesrecht zuständig sind, besteht nach Auffassung der rheinland-pfälzischen Landesregierung ein dringendes Bedürfnis nach einem einheitlichen Verwaltungsverfahren. Die elektronische Kommunikation ist bei Bürgern und in Unternehmen inzwischen Standard. Eine entsprechende Erwartung besteht gegenüber der öffentlichen Verwaltung. Es ist daher ein Gebot von Bürgerfreundlichkeit und -nähe, die Einführung elektronischer Verfahren im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung sowie die elektronische Abwicklung von Verwaltungsdienstleistungen zu fördern. Das gilt nicht zuletzt mit Blick auf die demografische Entwicklung. Elektronische Verwaltungsdienste tragen dazu bei, dass in dünn besiedelten Räumen auch künftig eine ausreichende Verwaltungsinfrastruktur angeboten werden kann.
Die Zukunft des E-Governments
Vor diesem Hintergrund arbeitet das rheinland-pfälzische Innenministerium an einem Eckpunktepapier, in dem die wesentlichen Regelungsbestandteile eines Gesetzentwurfs zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Rheinland-Pfalz – ein rheinland-pfälzisches E-Government-Gesetz – beschrieben werden sollen. Vorbehaltlich der Ergebnisse der weiteren Abstimmungen und Beratungen innerhalb der Landesregierung wird sich dieses E-Government-Gesetz in Aufbau und Inhalt wesentlich an den Vorgaben des Bundesgesetzes orientieren. Durch diese Angleichung von Bundes- und Landesrecht würde auch die länderübergreifende Zusammenarbeit im Bereich digitaler Verwaltungsdienstleistungen erleichtert. Die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer hat im Auftrag der rheinland-pfälzischen Landesregierung eine Studie zur Zukunft des E-Governments und zu den Anforderungen an entsprechende Anwendungen durchgeführt. Demnach erwarten die Bürger vor allem in drei Bereichen Online-Services, die vollständig über das Netz abgewickelt werden können: im Meldewesen, im Bereich Auto und Verkehr sowie bei Steuern und Abgaben. Damit solche Verfahren nutzerfreundlich, rechts- und datensicher funktionieren, muss auch auf elektronischem Weg eine verbindliche Unterschrift möglich sein. Lösungen für die so genannte qualifizierte elektronische Signatur bestehen. Allerdings machen sie in der Regel eine Signaturkarte und ein externes Lesegerät erforderlich – und nur die wenigsten Bürger sind bereit, in solch ein Gerät zu investieren. In Rheinland-Pfalz hat deshalb eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Innenministeriums, der kommunalen Spitzenverbände und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), ein einfacheres, bedienerfreundliches und kostengünstiges Verfahren entwickelt. Dieses nimmt Lösungsansätze im Bereich der Signaturnutzung aus dem Nachbarland Österreich auf und führt sie weiter.
Die Unterschrift für unterwegs
In Österreich kann ein mobiles Datenendgerät zur rechtssicheren Identifikation und für die Erstellung einer elektronischen Unterschrift – eine Signaturerstellung nach dem Signaturgesetz Österreichs – eingesetzt werden. Rheinland-Pfalz hat jetzt ein Projekt vorgestellt, das eine serverunterstützte qualifizierte Signatur ermöglicht. Diese wird automatisiert durch eine natürliche Person als Inhaber eines qualifizierten Zertifikats im Namen des vertretenen Bürgers erstellt. Das Projekt „Unterschrift unterwegs“ erlaubt eine qualifizierte Signatur nach heutigem deutschem Signaturrecht, da der Server-Betreiber der Signaturschlüsselinhaber ist. Für die Bürger vereinfacht sich der Signaturvorgang, da sie lediglich den neuen Personalausweis (nPA) mit freigeschalteten Online-Funktionen und ein mobiles Endgerät mit einer Near-Field-Communication-Schnittstelle (NFC) benötigen. Über die NFC-Schnittstelle werden die Identifikationsdaten ausgelesen und an den Signatur-Server übermittelt. Die Bürger müssen keine Signaturkarte und kein separates Lesegerät anschaffen. Befürchtungen hinsichtlich der Datensicherheit sind unbegründet: Die Near Field Communication wurde eigens für den Austausch sensibler Daten entwickelt. NFC kann maximal einen Abstand von zehn Zentimetern überbrücken. Diese Nähe macht das Ausspionieren der Daten, die von einem zum anderen Medium übertragen werden, unwahrscheinlich. Kreditkartenunternehmen setzen schon heute auf NFC. Entsprechende Chips finden sich in allen gängigen Karten. Der Prozess der StellvertreterSignatur reduziert nicht nur die hardwaretechnischen Anforderungen deutlich. Auch die Handhabung wird spürbar erleichtert. Deshalb kann die „Unterschrift unterwegs“ für eine breitere Akzeptanz von E-Government-Anwendungen sorgen.
Dietmar Barth ist Leiter des Referats Zentrale Steuerung und IT-Controlling im Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz. Otmar Henzgen ist dort Leiter des Referats E-Government/Kooperation mit EU, Bund, Ländern und Kommunen
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http://www.isim.rlp.deDieser Beitrag ist in der Mai-Ausgabe von Kommune21 erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren. (Deep Link)
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