[1.6.2015] Der Startschuss für das Projekt Digitale Erklärungen ist gefallen. Bis August sind Behörden dazu aufgerufen, die Notwendigkeit einzelner Schriftformerfordernisse zu überprüfen. Stellungnahmen können über eine Online-Plattform übermittelt werden.
Die Kommunikation mit der Verwaltung gestaltet sich für Bürger und Unternehmen oft noch kompliziert. Wie das Bundesministerium des Innern (BMI) meldet, sieht das Verwaltungsrecht des Bundes noch mehrere 1.000 Schriftformerfordernisse vor. Die Kommunikation mittels einfacher digitaler Erklärungen wird durch bestehende Formanforderungen unterbunden. Die strengen Vorgaben sind laut BMI an einigen Stellen berechtigt, an anderen jedoch nicht mehr zeitgemäß. Deshalb hat die Bundesregierung ihr Programm Digitale Verwaltung 2020 verabschiedet. Das Projekt Digitale Erklärungen möchte in diesem Rahmen dazu anregen, Alternativen zu bestehenden Schriftformerfordernissen zu finden. Im Idealfall sollen Formanforderungen ersatzlos gestrichen werden. Ziel des Vorhabens sei es, Verwaltungsleistungen auch elektronisch anzubieten. Die zuständigen Bundesbehörden sind nun aufgefordert, die Notwendigkeit einzelner Schriftformerfordernisse zu prüfen und ihre Einschätzung in eine webbasierte Datenbank einzutragen. Auch Länder, Kommunen und Verbände können bis zum 21. August 2015 Stellungnahmen abgeben. Im Anschluss werde es zu den wichtigsten Normen Nachverhandlungen geben. Dem Deutschen Bundestag sei bis zum 31. Juli 2016 ein Bericht über das Ergebnis des Normenscreenings vorzulegen. Parallel werde ein Änderungsgesetz erarbeitet.
(ve)
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