[3.6.2015] Im Rahmen des Open-Data-Aktionsplans hat die Bundesregierung eine aktuelle Monitoring-Übersicht veröffentlicht. Ein Großteil der Behörden hat sich demnach mit dem Thema auseinandergesetzt.
Bis zum Ende des ersten Quartals 2015 müssen aus jeder obersten Bundesbehörde sowie aus jeder Bundesober- und Bundesmittelbehörde mindestens zwei Datensätze auf GovData verfügbar sein. Dieses Ziel hat sich die Bundesregierung mit der Verpflichtung 2.3 des Open-Data-Aktionsplans gesetzt. Die Verpflichtung hat laut Regierungsangaben dazu geführt, dass sich alle Behörden mit dem Thema auseinandersetzen mussten. Dass dies von einem Großteil der Behörden aufgegriffen wurde, sei alleine bereits ein Erfolg. Auch eine Vielzahl an Erkenntnissen konnte laut der Meldung gewonnen werden. Beispielsweise stehen die Daten in vielen Fällen intern nicht in einer open-data-tauglichen Form zur Verfügung, sondern müssen aufwendig manuell umformatiert werden. Insgesamt seien etwa 80 Prozent der Behörden der Verpflichtung nachgekommen oder arbeiten noch an der Veröffentlichung von möglichst nutzbringenden Daten. Diese Zahl bezieht laut der Meldung auch solche Behörden ein, die trotz massiver Bemühungen keine Daten bereitstellen können. So erheben einige Behörden selbst keine Daten, die als Open Data veröffentlicht werden könnten. Vielmehr arbeiten sie mit Daten anderer Behörden. Trotz dem, dass nicht alle Datensätze ein gleichermaßen hohes Weiterverwendungspotenzial haben, sind sie laut der Bundesregierung von Bedeutung. Um den Weiterverwendungsgrad ihrer Daten zu erhöhen, arbeitet die Bundesregierung laut eigenen Angaben parallel in der Open-Data-Ideensammlung (
wir berichteten) an der Vernetzung und am Austausch der Datenbereitsteller mit den Datennutzern. Neben dem Open-Data-Team im Bundesinnenministerium stehen darüber hinaus auch die Ressort-Ansprechpersonen für Open Data zur Verfügung.
(ve)
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