[30.6.2015] Ergänzende Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung hat Österreich beschlossen. E-Government macht einen wesentlichen Teil des vereinbarten Pakets aus.
Im so genannten Reformdialog Verwaltungsvereinfachung hat die Österreichische Bundesregierung jetzt 24 Maßnahmen beschlossen. „Mit der Umsetzung des Gesamtpakets können im Bund 30 Millionen Euro pro Jahr an Kosten eingespart werden“, sagt Sonja Steßl, Staatssekretärin für Verwaltung und öffentlichen Dienst. „Bei den Unternehmen sind 40 Millionen Euro an Kostenreduktionen möglich, bei den Bürgerinnen und Bürgern 14 Millionen Euro.“ Die Bürger ersparen sich laut dem Bundeskanzleramt durch die Maßnahmen außerdem 3,7 Millionen Stunden an Zeit. Wichtig ist laut Steßl, dass die Verwaltungsreform nicht nur als Möglichkeit des Kostensparens, sondern auch als Chance für Modernisierung, Verbesserung sowie mehr Serviceorientierung betrachtet wird. In ihrer Wortmeldung im Reformdialog hat die Kanzleramt-Staatssekretärin vor allem die E-Government-Maßnahmen unterstützt. Darunter fallen etwa die automatische Arbeitnehmerveranlagung und damit auch die automatische Auszahlung der Negativsteuer, die elektronische An-, Ab- oder Ummeldung des Wohnsitzes, die einmalige Vorlage von Dokumenten, die Handysignatur als Ersatz für die notarielle Beglaubigung bei Betriebsgründungen sowie die Vereinheitlichung und der Ausbau der elektronischen Zustellung.
(ve)
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