[29.6.2015] Mit dem Entwurf für ein E-Government-Gesetz (EGovG) stellt die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen die Weichen für die digitale Zukunft. Auch die Bürger können ihre Meinung zum Gesetzentwurf äußern.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat jetzt ein E-Government-Gesetz (EGovG) auf den Weg gebracht. In ihrer Kabinettsitzung am 23. Juni 2015 hat sie den Entwurf zur Verbändeanhörung freigegeben. „Das Gesetz ist ein wichtiger Beitrag zur Modernisierung der Verwaltung und zum Bürokratieabbau“, erklärt Innenminister Ralf Jäger. „Viele Behördengänge können sich die Menschen in NRW in Zukunft sparen. Gerade im digitalen Zeitalter ist das eine berechtigte Erwartung an eine moderne Verwaltung.“ Wie das Ministerium für Inneres und Kommunales mitteilt, sieht der Gesetzentwurf außerdem vor, dass Behörden des Landes bis zum Jahr 2022 ihre Akten elektronisch führen sollen. Bei der Umsetzung des Gesetzes werden anerkannte Sicherheitsstandards und der Datenschutz eine wichtige Rolle spielen. Auch die Nutzerfreundlichkeit werde besondere Aufmerksamkeit genießen. Dazu zählt etwa ein barrierefreier Zugang zu den Verwaltungsangeboten. Wie das E-Government-Gesetz aussehen wird, wenn es in den Landtag eingebracht wird, können die Bürger mitbestimmen. Über eine Online-Plattform können sie den Entwurf kommentieren, bewerten und diskutieren.
(ve)
http://egovg.nrw.de
Stichwörter:
Politik,
Nordrhein-Westfalen,
Ralf Jäger,
E-Partizipation,
E-Akte