[6.7.2015] Mobil auf ihren Steuerbescheid zugreifen können die Bürger ab kommendem Monat. Via App können sie dann mit der Finanzverwaltung in Kontakt treten. Im Herbst soll außerdem das Konzept für eine Smartcard vorgelegt werden, die der Steuerhinterziehung an Ladenkassen ein Ende setzt.
Ab August 2015 können Bürger ihre Steuerbescheide im Urlaub oder von jedem anderen Ort über das Internet abrufen. „Von August an kann jeder mit der Finanzamt-App ElsterSmart mit der Finanzverwaltung in Kontakt treten oder seinen Steuerbescheid lesen“, kündigt Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans jetzt an. Wie sein Ministerium mitteilt, wird das bundesweite Programm dann kostenlos zum Download angeboten. Nach einer Sicherheitsabfrage ermögliche es den mobilen Zugang zum eigenen Finanzverwaltungskonto. „Ein Steuerbescheid per SMS, wie in Schweden und Dänemark üblich, ist bei uns allerdings noch Zukunftsmusik“, erklärt Walter-Borjans. „Wir werden künftig den Bürgern aber mehr Daten in einer vorausgefüllten Steuererklärung anbieten können und damit das Ausfüllen erleichtern und abkürzen.“ Bis zum Herbst 2016 soll das Elster-Online-Portal laut der Meldung renoviert werden. „NRW setzt sich hier massiv für eine bürgerfreundlichere Nutzerführung des Portals auch für Tablets ein.“ Unter Federführung von Nordrhein-Westfalen, Bayern und dem Bund haben die Finanzminister bereits die Weichen für eine papierlose Steuererklärung gestellt (
wir berichteten). Im Herbst dieses Jahres wird der Bund außerdem ein Konzept gegen Steuerhinterziehung an Ladenkassen vorlegen. Eine Smartcard soll – ähnlich einem Fahrtenschreiber – an jeder Kasse den Bargeldfluss registrieren. Walter-Borjans: „Damit ist endlich Schluss mit Steuerhinterziehung an der Ladenkasse, die das Gemeinwohl um mindestens fünf bis zehn Milliarden Euro jährlich bringt.“ Auch Österreich werde die Fahrtenschreiber einführen. „Die Einführung einer Kontroll-Software an den Kassen und Taxametern in Deutschland ist überfällig“, so der nordrhein-westfälische Finanzminister.
(ve)
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