Digitale Agenda:
Fortschritte im Bundeskabinett


[17.9.2015] In der gestrigen Sitzung hat das Bundeskabinett nicht nur einen rechtssicheren Rahmen für öffentliches WLAN geschaffen. Auch hat es den Fortschrittsbericht zur Umsetzung der Digitalen Agenda und die Strategie Intelligente Vernetzung beschlossen.

Das Bundeskabinett hat einen rechtssicheren Rahmen für die Anbieter öffentlichen WLANs geschaffen. Das Bundeskabinett hat in seiner gestrigen Sitzung (16. September 2015) den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) (wir berichteten) beschlossen. Durch die Gesetzesänderung will die Bundesregierung die Verbreitung öffentlicher WLAN-Hot-Spots voranbringen. Deren Anbieter können künftig für Rechtsverstöße ihrer Kunden nicht mehr haftbar gemacht werden. Indem sie sich auf das so genannte Haftungsprivileg berufen, sind sie für Rechtsverletzungen anderer nicht schadensersatzpflichtig und machen sich nicht strafbar. Das Haftungsprivileg ist ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr. Zudem wird klargestellt, dass der WLAN-Anbieter nicht als Störer auf Beseitigung und Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Dafür muss er sein WLAN angemessen gegen den unberechtigten Zugriff sichern. Außerdem muss er die Zusicherung des Kunden einholen, dass der keine Rechtsverletzungen begehen wird. Hostprovider sollen sich dann nicht auf das Haftungsprivileg berufen können, wenn ihr Geschäftsmodell im Wesentlichen in der Verletzung von Urheberrechten besteht. Auch den Fortschrittsbericht zur Umsetzung der Digitalen Agenda für Deutschland hat das Bundeskabinett gestern beschlossen. Ein Jahr nach dem Beschluss zur Digitalen Agenda (wir berichteten) gibt er jetzt einen Überblick über die erreichten Meilensteine bei der Umsetzung. Demnach stehen 2,7 Milliarden Euro für den Breitband-Ausbau zur Verfügung. Diese Summe setze sich zusammen aus Erlösen der Frequenzversteigerung, die weitgehend in den Breitband-Ausbau fließen, und aus Mitteln aus dem Bundeshaushalt. Mit dem IT-Sicherheitsgesetz (wir berichteten) sind Mindeststandards für die IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen sowie eine Meldepflicht von relevanten IT-Sicherheitsvorfällen festgeschrieben worden. Außerdem soll der Verbraucher künftig zwischen verschiedenen Routern für den Internet-Zugang wählen können. Hierfür hat die Bundesregierung am 12. August den Entwurf eines Gesetzes zur Routerfreiheit beschlossen. Mit der Strategie Intelligente Vernetzung will die Bundesregierung außerdem ein starkes Signal setzen, dass sie im Bereich der Digitalisierung ressortübergreifend und vernetzt vorangeht. Eine Open-Innovation-Plattform sowie eine Online-Best-Practice-Landkarte geben dafür Anregungen und ermöglichen den Austausch zwischen den Akteuren des jeweiligen Sektors sowie technischen Experten, Unternehmen und Bürgern. Außerdem hat sich die Bundesregierung auf eine gemeinsame Position zur Strategie der EU-Kommission für einen Digitalen Binnenmarkt geeinigt. (ve)

http://www.bundesregierung.de

Stichwörter: Politik, Digitale Agenda, Breitband, WLAN, Hot Spots

Bildquelle: Lupo/pixelio/PEAK Agentur für Kommunikation

Druckversion    PDF     Link mailen


Weitere Meldungen und Beiträge aus dem Bereich Politik
Düsseldorf: Digitalstrategie neu ausgerichtet
[23.4.2024] Die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt Düsseldorf hat ihre Digitalstrategie neu ausgerichtet. Einbezogen wurden Anforderungen aus Politik, Wirtschaft und der Stadtgesellschaft sowie Best Practices anderer Kommunen. mehr...
Die Stadt Düsseldorf hat ihre Digitalstrategie neu ausgerichtet.
Thüringen: E-Government-Gesetz wird novelliert
[18.4.2024] Das Landeskabinett Thüringen hat die Novellierung des E-Government-Gesetzes beschlossen. Die interkommunale Zusammenarbeit soll gestärkt und die Abkehr von dem Schriftformerfordernis erleichtert werden – wichtige Schritte, um digitale Verwaltungsleistungen künftig flächendeckend anbieten zu können. mehr...
Eine Novelle des Thüringer E-Government-Gesetzes soll dazu beitragen, dass digitale Verwaltungsleistungen schneller in die Fläche kommen.
Chief Digital Officer: Mädchen für alles Bericht
[9.4.2024] Immer mehr Kommunen richten die Stelle eines Chief Digital Officer (CDO) ein, um für die digitale Transformation gerüstet zu sein und sie voranzutreiben. Angesiedelt zwischen Leitungs- und Umsetzungsebene, verlangt der Posten unterschiedliche Geschicke. mehr...
CDOs sind oft mit einer Fülle an Aufgaben konfrontiert.
NKR: One-Stop-Shop für Sozialleistungen
[3.4.2024] Um im Bereich der Sozialleistungen den Aufwand für Behörden und Leistungsberechtigte deutlich zu reduzieren, ist mehr Mut zur Digitalisierung nötig, so der Nationale Normenkontrollrat. Gefordert sei etwa ein One-Stop-Shop für alle Sozialleistungen. mehr...
OZG 2.0: Zentralisierung als Hemmnis oder Chance?
[28.3.2024] Wie wird das Scheitern des OZG-Änderungsgesetzes im Bundesrat eingeordnet? Während Schleswig-Holstein die Novelle aufgrund der entstandenen Belastungen für Länder und Kommunen klar ablehnt, sprachen Thüringen und der Bitkom von der Bedeutung der dort verankerten zentralen Lösungen und Standards für die Verwaltungsdigitalisierung. mehr...
Wie geht es jetzt weiter mit OZG 2.0 und der Digitalisierung der Verwaltung?
Suchen...

 Anzeige

 Anzeige

 Anzeige



Aboverwaltung


Abbonement kuendigen

Abbonement kuendigen
NOLIS GmbH
31582 Nienburg/Weser
NOLIS GmbH
VertiGIS GmbH
53177 Bonn
VertiGIS GmbH
Nagarro
51379 Leverkusen
Nagarro
Aktuelle Meldungen