[2.10.2015] In der 18. Sitzung des IT-Planungsrats wurde nicht nur eine Studie zur niedrigen Akzeptanz der E-Government-Leistungen vorgelegt. Das Gremium will auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für bundesweit interoperable Servicekonten definieren.
Am 1. Oktober 2015 hat sich der IT-Planungsrat zu seiner 18. Sitzung in Berlin getroffen. Diskutiert wurden unter anderem die Formanforderungen im E-Government. Dem IT-Planungsrat ist es laut eigenen Angaben ein großes Anliegen, sowohl für die Bürger als auch für Unternehmen den Zugang zum E-Government zu erleichtern. Im so genannten Normenscreening (
wir berichteten) werden daher Formanforderungen in Rechtsvorschriften nach einheitlichen Kriterien überprüft und Gesetze entsprechend angepasst. Wie das E-Government in Deutschland insgesamt attraktiver werden kann, hat eine Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern unter kommunaler Beteiligung für den IT-Planungsrat ermittelt. In der Sitzung wurde jetzt eine Analyse der Gründe für die niedrige Akzeptanz der E-Government-Leistungen vorgelegt. Anhand gemeinschaftlich erarbeiteter Akzeptanzkriterien sind laut der Meldung die zehn am höchsten bewerteten Maßnahmenvorschläge definiert und als Kernvorhaben für den IT-Planungsrat vorgeschlagen worden. „Ich begrüße außerordentlich, dass uns mit dem Bericht der Arbeitsgruppe nicht nur nach sehr kurzer Zeit eine kompakte Lagebeurteilung zum E-Government in Deutschland vorliegt, sondern dass vor allem konkrete, umsetzbare Maßnahmenvorschläge erarbeitet wurden“, sagte Staatssekretär Andreas Statzkowski, unter dessen Vorsitz die Sitzung stattgefunden hat. „Wir haben heute beschlossen, die Umsetzung innerhalb bestehender Arbeitsgremien des IT-Planungsrats auf den Weg zu bringen.“ Eng mit dem Abbau von Hindernissen bei der Nutzung von Online-Angeboten der Verwaltung ist laut der Meldung auch das Steuerungsprojekt zur Umsetzung einer eID-Strategie. Dessen Auftrag ist im Aktionsplan 2016 für Projekte und Maßnahmen des IT-Planungsrats 2016 erweitert worden. Damit werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für bundesweit interoperable Servicekonten definiert. Auch werde ein Prototyp für die interoperable Kommunikation zwischen verschiedenen Servicekonto-Angeboten zum Beispiel zwischen den Ländern konzipiert. Darüber hinaus wurde die Projektgruppe Einheitlicher Ansprechpartner 2.0 beauftragt, ihre erarbeitete Strategie zur Nutzung eines Einheitlichen Ansprechpartners für Unternehmen im kommenden Jahr umzusetzen. Der IT-Planungsrat hat außerdem eine Überarbeitung seines Strategiepapiers, der Nationalen E-Government Strategie (NEGS), beschlossen. Sie sei an die rasanten Entwicklungen der vergangenen fünf Jahre angepasst worden – sowohl in Fragen der IT-Sicherheit als auch hinsichtlich technischer Entwicklungen. Sie soll nun einer breiteren Leserschaft Einblicke in die Aufgabenfelder und Ziele des IT-Planungsrats geben. Im Jahr 2016 übernimmt turnusgemäß wieder der Bund den Vorsitz des IT-Planungsrats.
(ve)
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