[6.10.2015] Mit dem Roll-out der neuen Version ihrer Einwohnermelde-Software OK.EWO, rüstet die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) die Meldebehörden für das neue Bundesmeldegesetz.
Die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) hat mit dem Roll-out der OK.EWO-Version 9.00 begonnen. Wie der IT-Dienstleister meldet, sind damit das zum 1. November 2015 in Kraft tretende Bundesmeldegesetz sowie flankierende Verordnungen und Ausführungsbestimmungen umgesetzt worden. Die neuen gesetzlichen Regelungen haben weitreichende Anpassungen im Fachverfahren erfordert. So machten unter anderem die neue unstrukturierte Schreibweise aller Namensarten, eine neue Definition der Wohnungen oder die Speicherung weiterer Daten eine grundlegende Überarbeitung des Datenmodells notwendig. Mit diesem neuen Datenmodell war laut der Meldung eine Überarbeitung der Auskunfts- und Änderungsmasken sowie der Auswertungen verbunden. Anpassungen haben sich zudem bei den Datenübermittlungen durch Einführung von XMeld V2.1, dem standardisierten Datenaustauschformat im Meldewesen ergeben. Auch bei den neuen Geschäftsprozessen, die mit dem Bundesmeldegesetz in die Meldebehörden kommen, sollen die AKDB-Anwendungen in elektronischer Form unterstützen.
(ve)
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