[11.11.2015] Wirtschaftsverbände bewerten die elektronische Vergabe positiv. Befüchtungen, dass sich dadurch der Bieterkreis verringern könnte, seien unbegründet. Kritisiert werden jedoch Inkompatibilitäten bei den Datenformaten.
Die deutsche Wirtschaft unterstützt die Absicht der Bundesregierung, die Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge nur noch elektronisch durchzuführen. Dies zeigte sich bei einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie am Montag (9. November 2015) zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (
wir berichteten). Laut einer Pressemeldung des Deutschen Bundestags erklärte der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), dass gerade kleinere Unternehmen die geringsten Schwierigkeiten bei der Umstellung hätten. Insofern träfen Befürchtungen, dass sich der Bieterkreis durch elektronische Vergabeverfahren verringern könnte, nicht zu. Der Gesetzentwurf insgesamt sei ein guter Schritt in die richtige Richtung, weil das Vergaberecht anwenderfreundlicher werde.
Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) bewertete die elektronische Vergabe positiv. Der Verband verwies aber in seiner schriftlichen Stellungnahme andererseits auf bereits heute bestehende „äußerst gravierende Inkompatibilitäten“ bei Übertragungsformaten, Software und Hardware. Rechtsanwalt Mathias Finke von der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte bemängelte die Zersplitterung des Vergaberechts durch die Gesetze der Länder. Für kleine und mittlere Unternehmen sei es schwer, sich auf die verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen einzustellen. Auch Annette Karstedt-Meierrieks vom DIHK bezeichnete die Rechtszersplitterung als „ziemliche Katastrophe“ für kleine und mittlere Unternehmen und sprach von einer Wettbewerbsbehinderung.
(al)
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (PDF, 3,2, MB) (Deep Link)
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