Nordrhein-Westfalen:
E-Government-Gesetz im Landtag


[3.12.2015] Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Weichen für eine digitale Zukunft der Verwaltung gestellt und den Entwurf eines E-Government-Gesetzes (EGovG NRW) in den Landtag eingebracht.

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen möchte die Abläufe in den öffentlichen Verwaltungen digitalisieren. Dafür hat sie den Entwurf des E-Government-Gesetzes (EGovG NRW) in den Landtag eingebracht. „Eine digitale Gesellschaft verlangt auch eine digitale Verwaltung“, zeigt sich Innenminister Ralf Jäger überzeugt. „Bürger und Unternehmen erwarten von uns zu Recht, dass sie Verwaltungsangelegenheiten einfach, schnell und ortsunabhängig erledigen können. Hierfür soll das E-Government-Gesetz den rechtlichen Rahmen schaffen.“ Der Gesetzesentwurf sieht außerdem vor, dass die Behörden des Landes bis spätestens zum Jahr 2022 ihre Akten elektronisch führen. Damit sollen auch eine elektronische Akteneinsicht sowie ein elektronischer Abruf des Verfahrensstandes möglich werden. Bei der Umsetzung des Gesetzes werden nach Angaben des Landes, der Datenschutz und anerkannte Sicherheitsstandards für die elektronische Kommunikation eine wichtige Rolle spielen. Die Inhalte des Gesetzesentwurfs konnten Bürger über eine Online-Plattform kommentieren, bewerten und diskutieren (wir berichteten). (an)

http://egovg.nrw.de/egovg/de/home
http://land.nrw

Stichwörter: Politik, Nordrhein-Westfalen, E-Government-Gesetz, Ralf Jäger, E-Akte



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