Vergaberecht:
Neuregelungen ab 2016


[21.12.2015] Dem Gesetz zur Reform des Vergaberechts hat jetzt der Bundesrat zugestimmt. Die Neuregelungen können somit im Frühjahr in Kraft treten.

Der Bundesrat hat am Freitag (18. Dezember 2015) dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorgelegten Gesetz zur Reform des Vergaberechts zugestimmt (wir berichteten). Der Bundestag hat bereits einen Tag zuvor grünes Licht gegeben. Damit können die Neuregelungen laut dem BMWi fristgerecht zum Frühjahr 2016 in Kraft treten. „Das Vergaberecht sorgt für fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel. „Mit unserer Reform machen wir die Vergaberegeln für Unternehmen und für die öffentliche Hand übersichtlicher und transparenter. Vergabeverfahren werden schneller und effizienter. Dabei stärken wir auch die Möglichkeiten zur Berücksichtigung sozialer, umweltbezogener und innovativer Aspekte.“ Mit der Vergaberechtsreform werden drei neue EU-Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen umgesetzt. Unter anderem wird die Durchführung elektronischer Vergaben für öffentliche Auftraggeber gestärkt. (ve)

http://www.bmwi.de

Stichwörter: E-Procurement, BMWi, Vergaberecht, Sigmar Gabriel



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