[23.12.2015] Die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, Vitako, begrüßt die jetzt verabschiedete Vergaberechtsreform. Sie stärke die interkommunale Zusammenarbeit.
Die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, Vitako, begrüßt die am vergangenen Freitag (18. Dezember 2015) vom Deutschen Bundesrat verabschiedete Vergaberechtsreform (
wir berichteten). Insbesondere die Regelung zur so genannten Inhouse-Vergabe in §108 GWB hält die Arbeitsgemeinschaft laut eigenen Angaben für richtig und wichtig. Grund: Der deutsche Föderalismus mit seinen vielen selbstständigen Verwaltungseinheiten führe zu einer großen Zahl von öffentlichen Auftraggebern, die Klarheit benötigen, unter welchen Voraussetzungen sie miteinander kooperieren können. Die Organisationsfreiheit der öffentlichen Auftraggeber, ihre Leistungen mit eigenen Mitteln und Einrichtungen zu erbringen oder mit anderen öffentlichen Auftraggebern zwecks Erfüllung ihrer Aufgaben zusammenzuarbeiten, sei deshalb von großer Relevanz. Des Weiteren unterstützt Vitako die Regelungen zur E-Vergabe in § 97 Absatz 5 (Grundsätze der Vergabe), § 113 Satz 2 Nummer 4 und § 120. Ein noch stärker elektronisch unterstützter Beschaffungsprozess werde dazu beitragen, Vergabeverfahren mit geringeren Transaktionsaufwänden für Auftraggeber und Auftragnehmer durchführen zu können. Auch die Regelungen zur Durchführung der Beschaffung bewertet die Arbeitsgemeinschaft als richtig, da sie Wettbewerb ermöglichen und Unklarheiten ausräumen. Ausdrücklich begrüßt Vitako die Wahlfreiheit zwischen dem offenen und dem nicht offenen Verfahren. Davon werden ohne Verlust an Transparenz und Wettbewerb sowohl Auftraggeber als auch die Wirtschaftsteilnehmer profitieren, so Vitako in einer Pressemeldung.
(ve)
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