BMI/Bitkom:
Hardware-Einkauf neu geregelt


[18.3.2016] Neue Bedingungen für den öffentlichen Einkauf von Hardware haben jetzt das Bundesministerium des Innern (BMI) und der Digitalverband Bitkom erarbeitet. Die novellierten Musterverträge stehen zum Download zur Verfügung.

Vertreter der öffentlichen Hand und des Digitalverbands Bitkom haben sich jetzt auf neue Bedingungen für den staatlichen Einkauf von IT-Hardware verständigt. Ein aktualisiertes Set an Musterverträgen und AGB steht zur Verfügung: die so genannten EVB-IT Kauf und Instandhaltung. Laut Bitkom umfassen die ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) insgesamt zehn Vertragstypen, die von Bundes-, Landes- und kommunalen Behörden sowie anderen öffentlichen Einrichtungen bei der Auftragsvergabe genutzt werden. Diese seien nun überarbeitet worden. Die Standardbedingungen betreffen Netzwerktechnik ebenso wie Speichermedien, Kommunikationstechnik, Drucker, Monitore, PCs, Notebooks oder sonstige mobile Geräte. Bei der Überarbeitung wurde laut dem Digitalverband sowohl rechtlichen Neuerungen als auch technischen Innovationen Rechnung getragen. Die Musterverträge haben das Bundesministerium des Innern (BMI) und der Bitkom gemeinsam erarbeitet. „Wir möchten EVB-IT zu einem Qualitätsmerkmal und Standortvorteil im Sinne pragmatischer und sicherer IT-Beschaffung entwickeln“, sagt Helmut Poder von Computacenter, Leiter der Bitkom-Verhandlungsdelegation. „Den Anwendern in der Wirtschaft und in der Verwaltung bleiben beim Einkauf von Hardware langwierige Vertragsprüfungen erspart. Das reduziert den Zeit- und Kostenaufwand im Vergabeverfahren erheblich.“ Die neuen Musterverträge sowie alle weiteren Muster aus der EVB-IT Vertragsfamilie stehen unter cio.bund.de kostenfrei zum Download zur Verfügung. (ve)

http://cio.bund.de
http://www.bitkom.org

Stichwörter: E-Procurement, BMI, Bitkom



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