[19.4.2016] Die Reform des Vergaberechts ist in Kraft getreten. Öffentlichen Auftraggebern soll damit ein neues übersichtliches und leichter handhabbares Regelwerk zur Verfügung stehen.
Gestern (18. April 2016) ist die Reform des Vergaberechts (
wir berichteten) in Kraft getreten. Dabei handelt es sich laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) um die größte Reform des Vergaberechts seit über zehn Jahren. Mit dem Gesetz und der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts soll öffentlichen Auftraggebern ein neues übersichtliches und leichter handhabbares Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen an die Hand gegeben werden. Das Reformwerk bestehe aus dem neu gefassten Teil vier des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie neuen Rechtsverordnungen, die unterschiedliche Aspekte der öffentlichen Beschaffung umfassen – von der Vergabe klassischer öffentlicher Aufträge über die Vergabe von Konzessionen bis hin zur Schaffung einer Vergabestatistik. Die Reform diene außerdem der fristgerechten Umsetzung mehrerer EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht. Außerdem erhöhe die Reform die Rechtssicherheit, indem sie wesentliche Entwicklungen der Rechtsprechung in das Regelwerk übernimmt.
(ve)
http://www.bmwi.deWeitere Informationen zum reformierten Vergaberecht. (Deep Link)
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