[4.5.2016] Der Berliner Senat hat die verbindliche Anwendung der elektronischen Vergabe im Land bekannt gegeben. Die Vergabepraxis soll so erleichtert und beschleunigt werden.
Der Berliner Senat hat gestern (3. Mai 2016) Regeln zur verbindlichen Anwendung der elektronischen Vergabe beschlossen. Danach müssen alle Vergabestellen Berlins bei der elektronischen Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen die zentrale Vergabeplattform des Landes anwenden. Wie die Senatskanzlei meldet, liegt die Zuständigkeit für die technische Betreuung der Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform künftig zentral bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Von der papierlosen Bearbeitung und der schnellen Kommunikation profitieren neben den Vergabestellen vor allem die Firmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben. Andreas Geisel, Senator für Stadtentwicklung und Umwelt: „Mit der verbindlichen Anwendung der E-Vergabe bei allen Vergabestellen des Landes Berlin wird die Vergabepraxis erheblich erleichtert und beschleunigt. Die bestehende zentrale Vergabeplattform des Landes, die meine Verwaltung seit dem Jahr 2005 mit dem Schwerpunkt der Vergabe von Bauleistungen bereits erfolgreich betreibt, hat dazu die Grundlage geliefert. Mit dem Senatsbeschluss haben nun alle Bieter ohne zusätzliche Kosten und Beschränkungen Zugang zu den Vergabeunterlagen.“ Spätestens im Jahr 2018 sei dann sichergestellt, dass alle Bieter ihre Angebote an alle Vergabestellen des Landes Berlins elektronisch abgeben können. Bisher existiert die Verpflichtung zur elektronischen Vergabe nur für die Baudienststellen Berlins. Die aktuellen Änderungen des Vergaberechts durch den Bund haben landeseinheitliche Regelungen für alle betroffenen Vergabeverfahren und Vergabestellen erforderlich gemacht. Der Bund hat mit der im April 2016 in Kraft getretenen Vergaberechtsnovelle nach EU-Vorgaben einen verbindlichen Stufenplan zur Einführung der E-Vergabe beschlossen. Danach müssen für EU-weite Verfahren seit dem 18. April 2016 die gesamten Auftragsunterlagen elektronisch verfügbar sein.
(an)
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