Bitkom:
Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber


[17.5.2016] Anbieter öffentlicher WLAN-Hot-Spots sollen von der Haftung für Rechtsverstöße durch Nutzer freigestellt werden. Diese Entscheidung der Bundesregierung begrüßt der Digitalverband Bitkom. Sie mache den Weg frei für den Ausbau der WLAN-Hot-Spots.

Der Digitalverband Bitkom begrüßt die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der Störerhaftung in öffentlich verfügbaren WLAN-Hot-Spots. „Die Abschaffung der Störerhaftung wird zu spürbaren Erleichterungen für die Betreiber und Nutzer öffentlicher WLAN-Netze führen“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Für die Betreiber öffentlicher WLAN-Hot-Spots herrsche nun endlich Rechtssicherheit. Sie laufen nicht mehr Gefahr, für Rechtsverletzungen der Nutzer haften zu müssen. Die Nutzer profitierten, indem sie sich nicht mehr durch aufwendige Anmeldeprozeduren klicken müssen. Damit werde die Grundlage für einen schnellen Ausbau öffentlich verfügbarer WLAN-Netze geschaffen. Weiter sagt Rohleder: „Die Neuregelung macht den Weg frei für den Ausbau von WLAN-Hot-Spots in Cafés, Restaurants, Geschäften oder anderen öffentlich zugänglichen Einrichtungen.“ Bislang hinkt Deutschland laut der Meldung des Digitalverbands bei der Verbreitung öffentlicher WLAN-Hot-Spots im internationalen Vergleich weit zurück. Eine Bitkom-Umfrage aus dem vergangenen Jahr habe gezeigt, dass nur vier von zehn Internet-Nutzer außerhalb der eigenen vier Wände per WLAN ins Netz geht. (an)

http://www.bitkom.org

Stichwörter: Breitband, Hot Spots, Bitkom



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