[8.6.2016] Für das von Freiwilligen organisierte WLAN in Flüchtlingsunterkünften zieht das bayerische Sozialministerium den Bewohnern eine monatliche Nutzungsgebühr ab. Doch einige Kommunen weigern sich, den Flüchtlingen die Internet-Spende in Rechnung zu stellen.
Wie das Online-Nachrichtenmagazin Krautreporter berichtet, haben Helfer der Initiative Freifunk in bayerischen Flüchtlingsunterkünften freie WLAN-Hotspots eingerichtet. Für die WLAN-Nutzung ziehe jedoch das bayerische Sozialministerium jedem Flüchtling monatlich 35,76 Euro von seinem ohnehin geringen Taschengeld ab. „Wird der Bedarf an Kommunikation durch das WLAN als Sachleistung gewährt, können hierfür nicht zusätzlich Barmittel ausgezahlt werden“, begründet das bayerische Staatsministerium für Soziales den Abzug. Anderenfalls käme es zu einer Doppelleistung. Zudem würden Asylbewerber gegenüber anderen Sozialleistungsbeziehern bevorzugt, diese erhalten nämlich keine zusätzliche Sachleistung in Form von WLAN. Hintergrund sei das Asylbewerbergesetz, das die Bundesländer anhalte, Sachleistungen statt Geld an die Flüchtlinge auszuzahlen. Die Krautreporter kritisieren, dass das bayerische Sozialministerium Flüchtlingen für den WLAN-Anschluss den ganzen für Kommunikation vorgesehenen Betrag abzieht, obwohl die Kommunikation nicht ausschließlich über das Smartphone läuft. Anträge beispielsweise werden nicht über das Handy gestellt. Laut des Online-Textes weigern sich zudem die Städte Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach den Flüchtlingen den Geldbetrag für Mediennutzung monatlich abzuziehen. „Die Städte der Städteachse haben das Problem in einem Brief an das Sozialministerium dargestellt und darum gebeten, dass offiziell auf einen Abzug verzichtet wird, wenn in Notunterkünften freies WLAN angeboten wird. Eine Antwort steht noch aus“, sagt Dieter Maly, Leiter des Sozialamts Nürnberg.
(an)
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