[6.6.2016] Als Aufsichtsstelle für die Bereiche elektronische Signatur, elektronisches Siegel, elektronische Zeitstempel und elektronische Einschreiben im Sinne der eIDAS-Verordnung ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) benannt worden.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist am 1. Juni 2016 als Aufsichtsstelle für die Bereiche elektronische Signatur, elektronisches Siegel, elektronische Zeitstempel und elektronische Einschreiben im Sinne der eIDAS-Verordnung benannt worden. Ab Juli 2016 gilt die im Jahr 2014 in Kraft getretene eIDAS-Verordnung, die EU-Verordnung Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt. Die Einführung europaweit einheitlicher elektronischer Vertrauensdienste im Sinne der eIDAS-Verordnung bietet laut BNetzA die Möglichkeit, schnelle, kostengünstige sowie vertrauenswürdige elektronische Transaktionen über Ländergrenzen hinweg vorzunehmen. Insbesondere eine Verbreitung elektronischer Siegel bei der Kommunikation mit der Verwaltung oder Unternehmen berge ein großes Potenzial an Einsparungen und Komfort, etwa bei der Erledigung von Online-Behördengängen.
(ve)
http://www.bundesnetzagentur.de
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