[9.6.2016] Derzeit entstehen zwei Handreichungen zum ersetzenden Scannen für Kommunen. Bei der Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, Vitako, entsteht die Beschreibung eines Musterverfahrens. Mit dem Schutzbedarf kommunaler Prozesse befasst sich die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt).
Bei der Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, Vitako, hat sich jetzt eine Projektgruppe gegründet, um eine Musterverfahrensbeschreibung für das ersetzende Scannen in Kommunen zu erarbeiten. Laut eigenen Angaben arbeitet Vitako hier eng mit dem Kreis Breisgau-Hochschwarzwald zusammen. Ziel sei es, bestehende Unsicherheiten abzubauen und Handlungsempfehlungen für die kommunale Praxis zu erarbeiten. Das geschehe auf Basis einer Analyse verschiedener kommunaler Scan-Prozesse. Die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) herausgegebene Richtlinie zum ersetzenden Scannen (BSI TR-03138 Ersetzendes Scannen, kurz TR-Resiscan) gibt unter anderem vor, dass zu scannende Dokumente einer Schutzbedarfsanalyse unterzogen werden. Einen besonders hohen Schutzbedarf genießen beispielsweise Gerichtsakten, Buchführungsunterlagen oder Personalakten. Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) wird eine Klassifizierung des Schutzbedarfs kommunaler Prozesse vornehmen und entsprechende Empfehlungen für Kommunen erarbeiten. Im Herbst 2016 wollen beide Projektgruppen beim Nationalen IT-Gipfel (16.-17. November 2016, Saarbrücken) gemeinsam erste konkrete Ergebnisse ihrer Arbeit vorstellen.
(ve)
http://www.vitako.dehttp://www.kgst.de
Stichwörter:
Dokumenten-Management,
Archivierung,
Vitako,
KGSt,
E-Akte,
TR-Resiscan